Dein Tier und Du
Meldepflicht für Hunde
Seit 1.1. 2010 besteht für Hunde, die in Österreich leben, Meldepflicht in der Heimtierdatenbank des BMfG!
D.h., als Hundebesitzer haben Sie momentan folgende Verpflichtungen:
- Sie müssen Ihren Hund bei der Gemeinde melden und dafür Hundesteuer zahlen.
- Der Hund muss spätestens mit 3 Monaten mittels Mikrochip
gekennzeichnet sein. Die Registrierung bei einer Hundedatenbank, z.B.
bei Animaldata, ist freiwillig aber durchaus sinnvoll, weil nur dadurch
ein entlaufener Hund in kürzester Zeit wieder mit seinem Besitzer
zusammengebracht werden kann.
- Der Hund muss seit 1.1.2010 in einer amtlichen Datenbank registriert
sein. Sie können Ihrer Pflicht beim zuständigen Amtstierarzt
oder bei einem niedergelassenen Tierarzt durch Vorlage eines amtlichen
Dokumentes ( Reisepass, Personalausweis, Führerschein ) nachkommen.
- Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung für Ihren
Hund ( oftmals bereits in der Haushaltsversicherung gedeckt ).